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Aufgabenhilfe

Grundsätzliches
Aufgabenhilfe wird im 1. bis 7. Schuljahr angeboten. Es ist eine Betreuung beim Erledigen der Hausaufgaben, vor allem für solche Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung benötigen und bei welchen zu Hause diese Hilfe nicht möglich ist. Die Aufgabenhilfe stellt keinen Nachhilfeunterricht dar und bietet deshalb keine Garantie dafür, dass sich Noten oder Promotionsprobleme lösen.

Der Eintritt ist jederzeit möglich. In der Regel erfolgt er nach Absprache der Klassenlehrkraft mit der Schülerin oder dem Schüler, den Eltern und der Betreuerin oder dem Betreuer der Aufgabenhilfe. Die Eltern müssen das Einverständnis für die Aufgabenhilfe ihres Kindes geben. Die Schulleitung entscheidet auf Antrag der Klassenlehrkraft über die Aufnahme. Bei Nichtaufnahme kann bei der zuständigen Schulkommission Rekurs erhoben werden.

Der Austritt kann in der Regel nur auf Semesterende erfolgen.

1. bis 4. Klasse
An der Schule Mösli wird Aufgabenhilfe in Gruppen und Einzelbetreuung angeboten. Die Aufgabenhilfe findet in der Regel während 2 Wochenlektionen in von Lehrkräften betreuten Gruppen im Schulhaus oder bei Einzelbetreuung in der Wohnung der AufgabenhelferInnen statt.
Die Anmeldung erfolgt mit Formular via Klassenlehrkraft.

Vorhersehbare Abwesenheiten sind der Betreuerin oder dem Betreuer bis spätestens am Vorabend zu melden. Es wird eine Absenzenkontrolle geführt. Unentschuldigte Absenzen können den Ausschluss zur Folge haben.

5. bis 7. Klasse
Die Anmeldung erfolgt mit einem Formular via Klassenlehrkraft an die Schulleitung. Diese sucht die Betreuungspersonen (in der Regel an der Schule tätige Lehrkräfte) und entscheidet über die Gruppenbildung. Eine Gruppe besteht aus mindestens 6 Schülerinnen und Schülern. In Ausnahmefällen ist auch Einzelbetreuung möglich. Die Aufgabenhilfe umfasst pro Gruppe eine bis zwei Wochenlektionen und findet in der Regel im Klassenzimmer statt. Sie ist für die Eltern kostenlos.

Für alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme obligatorisch. Es wird eine Absenzenkontrolle geführt. Die Entschuldigungspraxis wird gleich wie im Schulunterricht gehandhabt.



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