Schulkommission

Die Schulen werden von Schulkommissionen beaufsichtigt und von Schulleitungen geführt.


sorgen dafür, dass jedes Kind die Volksschule gemäss der kantonalen Gesetzgebung besucht;
sorgen für die Verankerung der Schulen in der Gemeinde;
legen die strategische Ausrichtung der Schulen fest;
nehmen die übrigen Aufgaben und Befugnisse gemäss der Volksschulgesetzgebung, der Lehreranstellungsgesetzgebung und den Bestimmungen der Gemeinde wahr.

Schulkommission


Den Schulleitungen obliegt die pädagogische und die betriebliche Führung der Schulen.


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