Schulkommission
Die Schulen werden von Schulkommissionen beaufsichtigt und von Schulleitungen geführt.
- sorgen dafür, dass jedes Kind die Volksschule gemäss der kantonalen Gesetzgebung besucht;
- sorgen für die Verankerung der Schulen in der Gemeinde;
- legen die strategische Ausrichtung der Schulen fest;
- nehmen die übrigen Aufgaben und Befugnisse gemäss der Volksschulgesetzgebung, der Lehreranstellungsgesetzgebung und den Bestimmungen der Gemeinde wahr.
Den Schulleitungen obliegt die pädagogische und die betriebliche Führung der Schulen.