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Elternmitwirkung

Zweck
In der Elternmitwirkung werden Anliegen und Vorschläge der Eltern im Zusammenhang mit der Schulklasse, dem Schulbetrieb und dem Schulweg behandelt. Die schulische Entwicklung und das Verhalten einzelner Kinder und Lehrkräfte ist nicht Gegenstand der Elternmitwirkung, sondern bedarf besonderer Gespräche zwischen den betroffenen Eltern, den Lehrkräften, der Schulleitung und gegebenenfalls der Schulkommission.

Elterngesprächsgruppen
Die Eltern jeder Klasse, vom Kindergarten bis ins 9. Schuljahr, bilden je eine Elterngesprächsgruppe. Im Verlauf des 1. Quartals des Schuljahres wählt die Elterngesprächsgruppe aus ihrer Mitte eine Elternsprecherin oder einen Elternsprecher. Diese Elternsprecher bilden den Elternrat.

Elternrat der Schulanlage
Im Elternrat werden Anliegen aus den Elterngesprächsgruppen behandelt, die für die ganze Schule eine gewisse Bedeutung haben. Der Elternrat ist ferner befugt, selbst gewählte Themen zu bearbeiten und der Schulkommission Anträge zu stellen.

Leitfaden für Eltern, Lehrkräfte und Schulkommissionsmitglieder

Um in schwierigen Situationen möglichst direkt eine Lösung zu finden und Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist folgender Weg vorgesehen:
1. Eltern und Lehrkraft nehmen Kontakt zueinander auf. Sie besprechen das Problem miteinander und suchen nach einem Lösungsweg. Über den Gesprächsinhalt kann eine Aktennotiz verfasst werden. In der Regel kann so eine befriedigende Lösung gefunden werden.
2. Wenn Eltern und Lehrkraft zu keiner Lösung kommen und es eine oder beide Seiten für nötig erachten, findet ein Gespräch zwischen Eltern, Lehrkraft und der Schulleitung statt. Über das Ergebnis dieses Gesprächs muss eine Aktennotiz verfasst werden.

Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit ist das Einhalten des vorgegebenen Weges unumgänglich.

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